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Wie uns ein Betroffener mitteilte, beantragt die Kanzlei FAREDS im Auftrag der Dallas Buyes LLC einstweilige Verfügungen gegen Anschlussinhaber, die keine Unterlassungserklärungen abgeben haben. Ob es alle Empfänger der Abmahnungen betrifft, können wir nicht feststellen. Uns liegt hier die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2014 vor. 

Die Annahme, dass abmahnende Kanzleien keine einstweiligen Verfügungen beantragen, ist verfehlt. Um so mehr gilt für dem Empfänger einer Abmahnung, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Inanspruchnahme kompetenter Hilfe ist weit günstiger, als sich nach Erhalt der einstweiligen Verfügung erst beraten zu lassen. Hier wird wie oft an falscher Stelle gespart. 

Kai Jüdemann