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Das Zeichen VIAGUARA kann nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden .  Wegen des hohen Bekannheitsgrades und der Zeichenähnlichkeit (der EuGH betont, dass der Verbraucher erfahrungsgemäß dem ersten  Wortteil eines Zeichens mehr Aufmerksam schenkt)  verletzt das polnische Zeichen VIAGUARA  trotz fehlender Warenähnlichkeit die Marke „VIAGRA“

Die Antragstellerin versuche, sich in den kommerziellen Wirkungsradius der Marke zu begeben, um von ihrem Ruf und ihrer Anziehungskraft zu profitieren.

„Therefore, the advantage resulting from such use must be considered to be an advantage that has been unfairly taken of the distinctive character or the repute of the mark Viagra.“