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Wolfgang Amadeus Mozart Premium gegen W. Amadeus Mozart

Den Konflikt Mozart / Salieri kennen wir wohl alle – neueren Datums sind die Auseinandersetzungen zwischen der Reber Holding GmbH – Inhaberin der Wortbild marke „W. Amadeus Mozart“ und Frau Anna K aus Bielefeld, Inhaber in der Wortbildmarke „Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM“.Die Inhaberin der älteren Marke „W. Amadeus Mozart“ hatte gegen die Eintragung der jüngeren Marke Widerspruch eingelegt.

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Die  Widerspruchsabteilung des HABM wies den Widerspruch in vollem Umfang zurück und begründete dies damit, dass die Rechtsmittelführerin nicht den Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marken erbracht habe. Die Klage gegen die Entscheidung blieb erfolglos. Auch vor dem Gerichtshof blieb die Rechtsmittelführerin ohne Erfolg. Dabei scheint das Scheitern teilweise hausgemacht – eine für die ernsthafte Benutzung in das Verfahren eingeführte eidesstattliche Versicherung beinhaltete eher allgemeine Angaben und keinen konkreten Bezug auf eine vorgelegte Pralinenpackung. 

Die  Rechtsmittelführerin hatte eine eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers, eine Farbkopie des Deckelteils einer Packung „Mozartkugeln“, Auszüge der Website desselben Unternehmens aus einer Zeit außerhalb des maßgeblichen Zeitraums und eine Kopie einer Seite aus einem Rezeptbuch vorgelegt. In der Versicherung befand sich nur die allgemeine Aussage des Geschäftsführers gestützt wird, dass die Marke W. Amadeus Mozart auf den Mozartkugelpackungen verwendet werde, ohne dass spezifisch auf die im Verfahren vorgelegte Umverpackung Bezug genommen wurde.

Mozart ? Salieri ? Fragen zum Markenrecht ? Wir beantworten sie.

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