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Wie DIE WELT heute berichtete, hat Ernst August Prinz von Hannover die Regressansprüche gegen seinen Strafverteidiger von ursprünglich 250.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR reduziert. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Jochen Heidemeier, soll eine falsche Erklärung seines Mandanten abgegeben haben, wonach dieser den damals geschädigten Hotelier stark alkoholisiert krankenhausreif geschlagen haben soll. Nach einer Erklärung seines heutigen Anwalts Hans Wolfgang Euler, sei der Prinz von seinem Ex-Anwalt mit den nicht autorisierten Aussagen „hinters Licht geführt worden“. Ernst August habe schon kurz nach dem Urteil erklärt, er habe dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst und würde „lieber ins Gefängnis gehen“ als die restlichen Vorwürfe einzuräumen.

Der Kollege Heidemeier erklärte, er habe damals eine anwaltliche Vollmacht von Ernst August besessen und ihn außerdem erfolgreich vor einer Freiheitsstrafe bewahrt. Er habe sich in einer „Zwickmühle“ befunden. Der Jurist berief sich auf eine Absprache mit dem Staatsanwalt, wonach ein weiterer Vorwurf in der Verhandlung zur Sprache gekommen wäre. 1999 solle der Prinz in Salzburg einer Fotografin ins Gesäß getreten haben.

Das Landgericht Hannover wird nun zu entscheiden haben, welche Version wahr ist und ob der Kollege nicht tatsächlich die (mutmaßlichen) Interessen seines Mandanten richtig vertreten hat. Und ob die Einlassung überhaupt eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung ist. Angesichts der ständigen Eskapaden des Prinzen mag man hier seine Zweifel haben.

Quelle: Die Welt