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DSGVO und Straßenfotografie – Niemand weiß so richtig, was ab dem 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der DSGVO geschieht – zu wenig wurde gesetzlich geregelt, obwohl die DSGVO genau dies zulässt. Der deutsche Gesetzgeber hat leider von der Ermächtigungsklausel der DSGVO keinen Gebrauch gemacht.

So stellt sich die Frage des Verhältnisses des KUG zur DSGVO –  etwa wie Bildaufnahmen, die nicht im journalistischen Umfeld oder zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten angefertigt wurden – etwa im öffentlichen Raum, ab Inkrafttreten der DSGVO zu bewerten sein werden.

Hierzu wird teilweise vertreten. dass Einwilligungen einzuholen seien und das Ende der Streetfotografie nahte. Warum: Digitalaufnahmen dürften stets unter die DSGVO fallen –  dies könnte zur Folge haben, dass man eine Rechtfertigung für die Aufnahmen bräuchte und die Betroffenen umfassend über ihre Rechte zu belehren hätte. Ein Ding der Unmöglichkeit. Ganz so schlimm scheint es nicht zu werden.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält die Aufnahmen weiterhin für zulässig, weist aber auf die unsichere Rechtslage hin.

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