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Der größte deutsche Filmproduzent hat wenige Wochen nach dem Urteil gegen Pirate Bay begonnen, in großem Stil Abmahnung zu versenden.  Die Abmahnungen betreffen zurzeit noch Uploader die Filme aus dem Repertoire von Constantin zum download anbieten.  Constantin fordert die Abgemahnten auf, Unterlassungserklärungen abzugeben, sowie eine „symbolischen“ Schadenersatz von 800,00 EUR zu zahlen.  Seit Veröffentlichung der Filme „Männersache“ und „Der Baader Meinhof Kompex“ sollen über 10.000 IP Adressen festgestellt worden sein, über diese Filme angeboten werden.  Über Internetzugangsanbieter wie die Deutsche Telekom erhält Constantin die betreffenden Anschlussinhaber.  Rund 500 Anbieter wurden verschickt, weitere werden folgen.

Normalerweise verfolgt bisher nur die Pornoindustrie in diesem Umfang Filesharer. Zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei wurden bisher versucht in Anspruch zu nehmen. In den meisten Fällen konnten wir den Schaden für unsere Mandanten begrenzen, bzw. die Gegenseite davon abringen, Ansprüche weiter geltend zu machen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, kontaktieren Sie bitte sofort einen Rechtsanwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Insbesondere ist auf die Fristen zu achten, da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit weiteren hohen Kosten zu rechnen ist. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.