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	<title>Werberecht der Heilberufe Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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	<description>Anwalt für Medien- und Urheberrecht in Berlin</description>
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		<title>Heilmittelwerberecht &#8211;  Abmahnungen von Kosmetikstudios wegen Hyluron-Pen &#8211; Auf was muss man achten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2025 11:07:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[HWG]]></category>
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		<category><![CDATA[Kanzlei Elaine Jatte Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Kosmetikstudio Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[VG Düsseldorf Hyaluron]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abmahnung wegen Hyaluron-Pen: Was Kosmetikstudios und Anbieter unbedingt wissen sollten Die Verwendung eines Hyaluron-Pens in kosmetischen Behandlungen führt immer wieder zu juristischen Problemen. Kanzleien, etwa die in Düsseldorf ansässige Kanzlei Elaine Jatte, mahnen regelmäßig Anbieter ab, die Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis durchführen und bewerben. Der rechtliche Rahmen und aktuelle Urteile rund um das Thema Hyaluron-Pen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1>Abmahnung wegen Hyaluron-Pen: Was Kosmetikstudios und Anbieter unbedingt wissen sollten</h1>
<p>Die Verwendung eines Hyaluron-Pens in kosmetischen Behandlungen führt immer wieder zu juristischen Problemen. Kanzleien, etwa die in Düsseldorf ansässige Kanzlei Elaine Jatte, mahnen regelmäßig Anbieter ab, die Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis durchführen und bewerben. Der rechtliche Rahmen und aktuelle Urteile rund um das Thema Hyaluron-Pen sollten unbedingt beachtet werden, um teure Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Bußgelder zu vermeiden.</p>
<h2>Hyaluron-Pen: Rechtliche Grundlagen und Heilkundevorbehalt</h2>
<p>Nach wie vor dürfen Hyaluron-Pen-Anwendungen, bei denen Hyaluronsäure unter Druck in die Haut eingebracht wird, grundsätzlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden. Wird eine solche Behandlung ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis angeboten oder beworben, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und das Wettbewerbsrecht vor. Das Bewerben der Dienstleistung ohne Erlaubnis ist zudem nach dem Heilmittelwerbegesetz irreführend und abmahnfähig.</p>
<h2>VG Düsseldorf und VG Minden: Aktuelle Urteile schaffen Nuancen</h2>
<p>Das Verwaltungsgericht Düsseldorf <a href="https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/20_L_1075_25_Beschluss_20250612.html">(Beschluss 20 L 1075/25)</a> hat im Juni 2025 differenziert: Nicht jede Anwendung eines Hyaluron-Pens stellt automatisch eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde dar. Entscheidend ist, wie und wie tief das Hyaluron eingebracht wird. Nicht-invasive Methoden, die nachweislich nur die Epidermis erreichen und keine heilkundlichen Wirkungen entfalten, können nach aktuellem Stand zulässig sein, wenn ein Sachverständigengutachten dies bestätigt. Auch das Verwaltungsgericht Minden <a href="https://itjur.de/wp-content/uploads/2022/03/Urteil-VG-Minden-Az.-7-K-2767-19-zV.pdf">(Urteil 2 K 2767/19)</a> bestätigte diese Rechtsprechung bezüglich spezieller Systeme wie des IRI-Pens.</p>
<h2>Irreführende Werbung und Abmahnungen: Häufige Fehler im Marketing</h2>
<p>Viele Kosmetikstudios und Behandler werben mit Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne klarzustellen, welche Methode konkret verwendet wird. Dies kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Kanzleien wie Elaine Jatte führen, wenn Verbraucher über Risiken, Wirksamkeit oder erforderliche Erlaubnisse getäuscht werden. Abgemahnt werden dabei meist nicht nur die konkrete Dienstleistung selbst, sondern vor allem irreführende Werbeaussagen in Social Media, auf Websites und in Broschüren. Bei wiederholten Verstößen drohen hohe Geldbußen.</p>
<h2>Handlungsempfehlungen für Anbieter</h2>
<p>Kosmetikstudios, die Hyaluron-Pen-Behandlungen anbieten möchten, sollten</p>
<p>die Rechtslage und aktuelle Urteile genau kennen,offen kommunizieren, welche Technologien und Behandlungsarten tatsächlich angeboten werden,<br />
Werbetexte klar und transparent gestalten,<br />
gegebenenfalls ein Gutachten zur Unbedenklichkeit der Methode einholen,</p>
<p>gegebenefalls Heilpraktiker oder Ärzte einstellen, die die Behandlungen durch führen könnenn</p>
<p>bei Unsicherheiten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.<br />
Fazit: Rechtskonform werben, Abmahnungen vermeiden<br />
Wer Hyaluron-Pens zur Faltenbehandlung bewirbt, muss höchste Sorgfalt walten lassen. Die aktuelle Rechtsprechung sorgt zwar für mehr Klarheit, schützt jedoch nicht vor Abmahnungen bei unsauberer oder irreführender Werbung. Für die Sichtbarkeit bei Google sind fachlich fundierte, aktuelle Blogbeiträge mit Mehrwert entscheidend – so gewinnen Kanzleien und Kosmetikstudios das Vertrauen potenzieller Mandanten und Kundinnen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur besseren Lesbarkeit wird in unseren Texten meist das generische Maskulinum verwendet. Die iderwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.</p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p><a href="https://ra-juedemann.de">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>HWG Verbot Vorher-Nachher Fotos für Hyaloronbehandlung  (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 4 UKl 2/24)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Oct 2024 14:36:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[HWG]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht der Heilberufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HWG: Vorher- Nachher Bilder Vorher-Nachher-Bilder sind ein beliebtes Werbemittel für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der ästhetischen Medizin. Doch in der Medizin gelten strenge Regeln für deren Einsatz. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) untersagt es, den körperlichen Zustand oder das Aussehen vor und nach einem Eingriff vergleichend darzustellen – [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>HWG: Vorher- Nachher Bilder</h1>
<p>Vorher-Nachher-Bilder sind ein beliebtes Werbemittel für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der ästhetischen Medizin. Doch in der Medizin gelten strenge Regeln für deren Einsatz. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) untersagt es, den körperlichen Zustand oder das Aussehen vor und nach einem Eingriff vergleichend darzustellen – zumindest dann, wenn es sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe handelt, die nicht medizinisch notwendig sind.</p>
<p>In einem Urteil vom 29. August 2024 (4 UKL 2/24) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass auch Behandlungen mit Hyaluronsäure und Botox unter dieses Verbot fallen. Denn sie zählen zu den in § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) HWG aufgeführten plastisch-chirurgischen Eingriffen.</p>
<p>War war geschehen: Die Beklagte bietet in ihrer Praxis verschiedene ästhetische Gesichtsbehandlungen an, wie etwa nicht medizinisch notwendige Lippenkorrekturen, Nasenmodellierungen, Kinnaufbau und Ähnliches. Diese Behandlungen werden mit Medizinprodukten wie Hyaluronsäure-Fillern, SCULPTRA oder dem Muskelrelaxans Botox durchgeführt. Zusätzlich bietet sie Laserbehandlungen, Tattooentfernungen, Hylase, Fadenlifting, EMS-Behandlungen, Fettwegspritzen und Besenreisertherapien an.  Auf Instagram warb die Beklagte unter ihrem Profil mit Beiträgen, die Patienten vor und nach den Behandlungen zeigen sollten.</p>
<p>Der Kläger, ein nach <a href="https://dejure.org/gesetze/UKlaG/4.html" title="&sect; 4 UKlaG: Liste der qualifizierten Verbraucherverb&auml;nde">§ 4 UKlaG</a> eingetragener Verein mit Rechtsfähigkeit, forderte von der Beklagten, dass diese es unterlässt, mit Vorher-Nachher-Bildern für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen zu werben. Außerdem verlangte er die Erstattung von Kosten. Die Beklagte wies die Forderung mit zurück, da sie der Ansicht war, dass ihre Behandlungen nicht unter „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ fallen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm, das sachlich und örtlich für Klage nach dem UKlaG n.F. zuständig war, entschied, dass die  Beklagte gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verstoßen hatte. Diese Vorschrift verbietet es, außerhalb von Fachkreisen für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zu werben, indem der Zustand des Körpers oder das Aussehen vor und nach dem Eingriff vergleichend dargestellt wird. Dieses Werbeverbot umfasst alle plastisch-chirurgischen Eingriffe, es sei denn, aus der Werbung selbst wird klar, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist. Die Beklagte werbe sowohl auf ihrer Website als auch auf Instagram mit Vorher-Nachher-Bildern für Eingriffe, bei denen Hyaluron oder Hyaluronidase unter die Haut gespritzt wird, was als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne dieser Vorschriften gelte.</p>
<p>Das Gericht legte den Begriff &#8222;operativ plastisch-chirurgischer Eingriff“, der  nicht genau definiert ist, aus.  Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Werbeverbots werde in gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung angenommen, dass ein operativer Eingriff im Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) bereits dann vorliege, wenn ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper eines Menschen vorgenommen werde, der Form- oder Gestaltveränderungen an Organen oder der Körperoberfläche bewirke.Dies diene dem Zweck des HWG, die Verbraucher vor erheblichen Gesundheitsschäden und Risiken zu schützen, indem eine suggestive oder irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige schönheitschirurgische Eingriffe unterbunden werde. Es komme dabei nicht darauf an, ob sich die Risiken im Einzelfall tatsächlich realisierten. Ein Anreiz durch vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen solle für solche Eingriffe, die mit gesundheitlichen Risiken verbunden seien, aber keine medizinische Notwendigkeit hätten, vermieden werden.</p>
<p>Die Tatsache, dass die von der Beklagten beworbene Hyaluron-Unterspritzung auch von Heilpraktikern durchgeführt werden dürfe, die keine Operationen im engeren Sinne vornehmen dürften, stehe der Annahme eines operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs ebenfalls nicht entgegen (vgl. OLG Köln).</p>
<p><span style="color: #008000;">Fragen zum Heilmittelwerberecht? Kontaktieren Sie uns! Unsere Fachanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite.</span></p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p>Rechtsanwalt</p>
<p>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/hwg-verbot-vorher-nachher-fotoshyaloronbehandlung-olg-hamm-urteil-vom-29-08-2024-4-ukl-2-24/">HWG Verbot Vorher-Nachher Fotos für Hyaloronbehandlung  (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 4 UKl 2/24)</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Gewerbedatenverwaltung GDV &#8211; Kostenfalle durch irreführende Schreiben</title>
		<link>https://ra-juedemann.de/gewerbedatenverwaltung-gdv-kostenfalle-durch-irrefuehrende-schreiben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2015 11:19:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Werberecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[gdv]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbedatenverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[kostenfalle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da unser Büro vor kurzem ein offiziell wirkendes Schreiben der GDV Gewerbedatenverwaltung Ink Ltd mit Sitz in Frankfurt am Main erhalten hat, das meine Sekretärin mir kurzerhand  zur Unterschrift vorlegte, hier einige Zeilen zu der Masche der GDV. Die GDV Gewerbedatenverwaltung betreibt ein völlig unbrauchbares Internetverzeichnis namens gewerbedaten-register.de. Warum man sich dort eintragen sollte, steht in [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Da unser Büro vor kurzem ein offiziell wirkendes Schreiben der GDV Gewerbedatenverwaltung Ink Ltd mit Sitz in Frankfurt am Main erhalten hat, das meine Sekretärin mir kurzerhand  zur Unterschrift vorlegte, hier einige Zeilen zu der Masche der GDV.</p>
<p style="text-align: justify;">Die GDV Gewerbedatenverwaltung betreibt ein völlig unbrauchbares Internetverzeichnis namens gewerbedaten-register.de. Warum man sich dort eintragen sollte, steht in den Sternen. Daher nutzt das Unternehmen, dessen Betreiber laut Angaben im Internet in Bulgarien sitzen, die Leichtgläubigkeit der &#8222;Kunden&#8220; aus und gaukelt diesen vor, ein kostenloses und in Verbindung mit einem offiziellen Branchenbuch stehendes Angebot zu unterbreiten. Gleichzeitig wird durch die Setzung kurzer Fristen unbotmäßiger Druck auf Empfänger ausgeübt.</p>
<p>Im Einzelnen:</p>
<p style="text-align: justify;">Das verwendete Formular täuscht über den entgeltlichen Charakter der Dienstleistung. Es gibt sich den Anschein eines kostenlosen Dienstes, der an das Branchenbuch der Deutschen Telekom angelehnt ist. Das Zeichen der Deutsche Post INFOPOST ist unter dem Zeichen &#8222;Branchenbuch Eintragung 2015/2016 platziert, so dass der Leser davon ausgeht, es handele sich um einen „offiziellen“ und kostenlosen Service. Dies wird durch das an prominenter Stelle befindliche „kostenloses Servicefax“ unterstrichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch den Hinweis: „bitte überprüfen Sie die untenstehenden Angaben“ wird dem Empfänger vorgespiegelt, es handele sich um einen bereits bestehenden Eintrag. Sollte man sich auf die AGB des Anbieters verirren, wird man feststellen, dass es sich um einen Vertrag nach bulgarischem Recht handelt. Im Kleingedruckten, neben dem Antrag, befindet sich versteckt im Fließtext der Hinweis, dass der Preis für den &#8222;Service&#8220; 69,00 EUR monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer beträgt, die Laufzeit 24 Monate &#8211; der erzielte Irrtum kostet den Betroffenen somit 1.656,00 EUR netto.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer einen solchen Vertrag &#8222;geschlossen&#8220; hat, sollte sich dagegen zur Wehr setzen. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Sollten Sie in Foren gelesen haben, dass man zahlen sollte, so ignorieren Sie dies. Es gibt Hinweise im Internet, dass entsprechende Ratschläge von den Verantwortlichen lanciert sein sollten.</p>
<p>Rufen Sie uns an. Wir helfen!</p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p>Fachanwalt für Strafrecht</p>
<p>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</p>
<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/gewerbedatenverwaltung-gdv-kostenfalle-durch-irrefuehrende-schreiben/">Gewerbedatenverwaltung GDV &#8211; Kostenfalle durch irreführende Schreiben</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
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