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	<title>HWG Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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	<description>Anwalt für Medien- und Urheberrecht in Berlin</description>
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		<title>Heilmittelwerberecht &#8211;  Abmahnungen von Kosmetikstudios wegen Hyluron-Pen &#8211; Auf was muss man achten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2025 11:07:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[HWG]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht der Heilberufe]]></category>
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		<category><![CDATA[Heilkundegesetz Hyaluron-Pen]]></category>
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		<category><![CDATA[Kanzlei Elaine Jatte Düsseldorf]]></category>
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		<category><![CDATA[VG Düsseldorf Hyaluron]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abmahnung wegen Hyaluron-Pen: Was Kosmetikstudios und Anbieter unbedingt wissen sollten Die Verwendung eines Hyaluron-Pens in kosmetischen Behandlungen führt immer wieder zu juristischen Problemen. Kanzleien, etwa die in Düsseldorf ansässige Kanzlei Elaine Jatte, mahnen regelmäßig Anbieter ab, die Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis durchführen und bewerben. Der rechtliche Rahmen und aktuelle Urteile rund um das Thema Hyaluron-Pen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1>Abmahnung wegen Hyaluron-Pen: Was Kosmetikstudios und Anbieter unbedingt wissen sollten</h1>
<p>Die Verwendung eines Hyaluron-Pens in kosmetischen Behandlungen führt immer wieder zu juristischen Problemen. Kanzleien, etwa die in Düsseldorf ansässige Kanzlei Elaine Jatte, mahnen regelmäßig Anbieter ab, die Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis durchführen und bewerben. Der rechtliche Rahmen und aktuelle Urteile rund um das Thema Hyaluron-Pen sollten unbedingt beachtet werden, um teure Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Bußgelder zu vermeiden.</p>
<h2>Hyaluron-Pen: Rechtliche Grundlagen und Heilkundevorbehalt</h2>
<p>Nach wie vor dürfen Hyaluron-Pen-Anwendungen, bei denen Hyaluronsäure unter Druck in die Haut eingebracht wird, grundsätzlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden. Wird eine solche Behandlung ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis angeboten oder beworben, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und das Wettbewerbsrecht vor. Das Bewerben der Dienstleistung ohne Erlaubnis ist zudem nach dem Heilmittelwerbegesetz irreführend und abmahnfähig.</p>
<h2>VG Düsseldorf und VG Minden: Aktuelle Urteile schaffen Nuancen</h2>
<p>Das Verwaltungsgericht Düsseldorf <a href="https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/20_L_1075_25_Beschluss_20250612.html">(Beschluss 20 L 1075/25)</a> hat im Juni 2025 differenziert: Nicht jede Anwendung eines Hyaluron-Pens stellt automatisch eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde dar. Entscheidend ist, wie und wie tief das Hyaluron eingebracht wird. Nicht-invasive Methoden, die nachweislich nur die Epidermis erreichen und keine heilkundlichen Wirkungen entfalten, können nach aktuellem Stand zulässig sein, wenn ein Sachverständigengutachten dies bestätigt. Auch das Verwaltungsgericht Minden <a href="https://itjur.de/wp-content/uploads/2022/03/Urteil-VG-Minden-Az.-7-K-2767-19-zV.pdf">(Urteil 2 K 2767/19)</a> bestätigte diese Rechtsprechung bezüglich spezieller Systeme wie des IRI-Pens.</p>
<h2>Irreführende Werbung und Abmahnungen: Häufige Fehler im Marketing</h2>
<p>Viele Kosmetikstudios und Behandler werben mit Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne klarzustellen, welche Methode konkret verwendet wird. Dies kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Kanzleien wie Elaine Jatte führen, wenn Verbraucher über Risiken, Wirksamkeit oder erforderliche Erlaubnisse getäuscht werden. Abgemahnt werden dabei meist nicht nur die konkrete Dienstleistung selbst, sondern vor allem irreführende Werbeaussagen in Social Media, auf Websites und in Broschüren. Bei wiederholten Verstößen drohen hohe Geldbußen.</p>
<h2>Handlungsempfehlungen für Anbieter</h2>
<p>Kosmetikstudios, die Hyaluron-Pen-Behandlungen anbieten möchten, sollten</p>
<p>die Rechtslage und aktuelle Urteile genau kennen,offen kommunizieren, welche Technologien und Behandlungsarten tatsächlich angeboten werden,<br />
Werbetexte klar und transparent gestalten,<br />
gegebenenfalls ein Gutachten zur Unbedenklichkeit der Methode einholen,</p>
<p>gegebenefalls Heilpraktiker oder Ärzte einstellen, die die Behandlungen durch führen könnenn</p>
<p>bei Unsicherheiten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.<br />
Fazit: Rechtskonform werben, Abmahnungen vermeiden<br />
Wer Hyaluron-Pens zur Faltenbehandlung bewirbt, muss höchste Sorgfalt walten lassen. Die aktuelle Rechtsprechung sorgt zwar für mehr Klarheit, schützt jedoch nicht vor Abmahnungen bei unsauberer oder irreführender Werbung. Für die Sichtbarkeit bei Google sind fachlich fundierte, aktuelle Blogbeiträge mit Mehrwert entscheidend – so gewinnen Kanzleien und Kosmetikstudios das Vertrauen potenzieller Mandanten und Kundinnen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur besseren Lesbarkeit wird in unseren Texten meist das generische Maskulinum verwendet. Die iderwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.</p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p><a href="https://ra-juedemann.de">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>HWG Verbot Vorher-Nachher Fotos für Hyaloronbehandlung  (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 4 UKl 2/24)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Oct 2024 14:36:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[HWG]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht der Heilberufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HWG: Vorher- Nachher Bilder Vorher-Nachher-Bilder sind ein beliebtes Werbemittel für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der ästhetischen Medizin. Doch in der Medizin gelten strenge Regeln für deren Einsatz. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) untersagt es, den körperlichen Zustand oder das Aussehen vor und nach einem Eingriff vergleichend darzustellen – [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/hwg-verbot-vorher-nachher-fotoshyaloronbehandlung-olg-hamm-urteil-vom-29-08-2024-4-ukl-2-24/">HWG Verbot Vorher-Nachher Fotos für Hyaloronbehandlung  (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 4 UKl 2/24)</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>HWG: Vorher- Nachher Bilder</h1>
<p>Vorher-Nachher-Bilder sind ein beliebtes Werbemittel für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der ästhetischen Medizin. Doch in der Medizin gelten strenge Regeln für deren Einsatz. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) untersagt es, den körperlichen Zustand oder das Aussehen vor und nach einem Eingriff vergleichend darzustellen – zumindest dann, wenn es sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe handelt, die nicht medizinisch notwendig sind.</p>
<p>In einem Urteil vom 29. August 2024 (4 UKL 2/24) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass auch Behandlungen mit Hyaluronsäure und Botox unter dieses Verbot fallen. Denn sie zählen zu den in § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) HWG aufgeführten plastisch-chirurgischen Eingriffen.</p>
<p>War war geschehen: Die Beklagte bietet in ihrer Praxis verschiedene ästhetische Gesichtsbehandlungen an, wie etwa nicht medizinisch notwendige Lippenkorrekturen, Nasenmodellierungen, Kinnaufbau und Ähnliches. Diese Behandlungen werden mit Medizinprodukten wie Hyaluronsäure-Fillern, SCULPTRA oder dem Muskelrelaxans Botox durchgeführt. Zusätzlich bietet sie Laserbehandlungen, Tattooentfernungen, Hylase, Fadenlifting, EMS-Behandlungen, Fettwegspritzen und Besenreisertherapien an.  Auf Instagram warb die Beklagte unter ihrem Profil mit Beiträgen, die Patienten vor und nach den Behandlungen zeigen sollten.</p>
<p>Der Kläger, ein nach <a href="https://dejure.org/gesetze/UKlaG/4.html" title="&sect; 4 UKlaG: Liste der qualifizierten Verbraucherverb&auml;nde">§ 4 UKlaG</a> eingetragener Verein mit Rechtsfähigkeit, forderte von der Beklagten, dass diese es unterlässt, mit Vorher-Nachher-Bildern für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen zu werben. Außerdem verlangte er die Erstattung von Kosten. Die Beklagte wies die Forderung mit zurück, da sie der Ansicht war, dass ihre Behandlungen nicht unter „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ fallen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm, das sachlich und örtlich für Klage nach dem UKlaG n.F. zuständig war, entschied, dass die  Beklagte gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verstoßen hatte. Diese Vorschrift verbietet es, außerhalb von Fachkreisen für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zu werben, indem der Zustand des Körpers oder das Aussehen vor und nach dem Eingriff vergleichend dargestellt wird. Dieses Werbeverbot umfasst alle plastisch-chirurgischen Eingriffe, es sei denn, aus der Werbung selbst wird klar, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist. Die Beklagte werbe sowohl auf ihrer Website als auch auf Instagram mit Vorher-Nachher-Bildern für Eingriffe, bei denen Hyaluron oder Hyaluronidase unter die Haut gespritzt wird, was als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne dieser Vorschriften gelte.</p>
<p>Das Gericht legte den Begriff &#8222;operativ plastisch-chirurgischer Eingriff“, der  nicht genau definiert ist, aus.  Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Werbeverbots werde in gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung angenommen, dass ein operativer Eingriff im Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) bereits dann vorliege, wenn ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper eines Menschen vorgenommen werde, der Form- oder Gestaltveränderungen an Organen oder der Körperoberfläche bewirke.Dies diene dem Zweck des HWG, die Verbraucher vor erheblichen Gesundheitsschäden und Risiken zu schützen, indem eine suggestive oder irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige schönheitschirurgische Eingriffe unterbunden werde. Es komme dabei nicht darauf an, ob sich die Risiken im Einzelfall tatsächlich realisierten. Ein Anreiz durch vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen solle für solche Eingriffe, die mit gesundheitlichen Risiken verbunden seien, aber keine medizinische Notwendigkeit hätten, vermieden werden.</p>
<p>Die Tatsache, dass die von der Beklagten beworbene Hyaluron-Unterspritzung auch von Heilpraktikern durchgeführt werden dürfe, die keine Operationen im engeren Sinne vornehmen dürften, stehe der Annahme eines operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs ebenfalls nicht entgegen (vgl. OLG Köln).</p>
<p><span style="color: #008000;">Fragen zum Heilmittelwerberecht? Kontaktieren Sie uns! Unsere Fachanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite.</span></p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p>Rechtsanwalt</p>
<p>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/hwg-verbot-vorher-nachher-fotoshyaloronbehandlung-olg-hamm-urteil-vom-29-08-2024-4-ukl-2-24/">HWG Verbot Vorher-Nachher Fotos für Hyaloronbehandlung  (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 4 UKl 2/24)</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
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