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	<title>E-Commerce Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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	<description>Anwalt für Medien- und Urheberrecht in Berlin</description>
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		<title>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Sep 2023 11:25:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse Ein markenrechtlicher Schutz durch das MarkenG kann auf unterschiedliche Weise erlangt werden. So entsteht der Markenschutz einerseits durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register, §4 Nr.1 MarkenG, andererseits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse </strong></h1>
<p>Ein markenrechtlicher Schutz durch das MarkenG kann auf unterschiedliche Weise erlangt werden. So entsteht der Markenschutz einerseits durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.1 MarkenG</a>, andererseits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.2 MarkenG</a>, oder aber auch durch die notorische Bekanntheit einer Marke, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.3 MarkenG</a>.</p>
<p>Wollte ein Markeninhaber, wie in den meisten Fällen, den markenrechtlichen Schutz eines digitalen Produkts auf deren Eintragung, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.1 MarkenG</a>, stützen, so muss die virtuelle Ware bzw. Dienstleistung in der entsprechenden Nizza Klasse eingetragen sein. Gerade aber bei der Einordnung von NFTs in dieses Klassensystem herrscht bisher noch Unklarheit über deren Zugehörigkeit. Während das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) NFTs als Ware strikt in Klasse 09 einordnet und virtuelle Dienstleistungen gem. der für die Klassifizierung von Dienstleistungen festgelegten Grundsätzen in den Klassen 35 und 41 zuschreibt, erlaubt beispielsweise das intellectual property office des Vereinigten Königreichs daneben auch die Eintragung in der Warenklasse physischer Produkte (<a href="https://www.thefashionlaw.com/no-metaverse-trademark-registration-no-problem-says-uspto-over-gucci-prada-applications/">https://www.thefashionlaw.com/no-metaverse-trademark-registration-no-problem-says-uspto-over-gucci-prada-applications/</a>).</p>
<p><strong>So dürfte ein digitaler Markenschutz in der Regel jedoch nur durch die Eintragung in die von der EUIPO festgelegten Klassen erreicht werden.</strong></p>
<p>Gerade diese Klassifizierung öffnet auch bösgläubigen Markenanmeldung Tür und Tor. So bergen die Neuheiten des Metaverse auch die Gefahr, dass etwa Dritte den wahren Markeninhabern mit ergänzenden Anmeldungen zuvorkommen. Hiergegen kann jedoch der Einwand bösgläubiger Markenanmeldung erhoben werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/8.html" title="&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse">§8 II Nr.14 MarkenG</a>, Art. 59. Ib UMV, wenn unlautere und unredliche Absichten bei der Markenanmeldung (BGH setzt Rechtsmissbrauch oder Sittenwidrigkeit voraus) vorlagen. Insofern ist auch dieser Gefahr mit anerkannten Regeln des Markenrechts beizukommen.</p>
<p><strong>Das Metaverse wirft auch rechtlich viele Fragen auf und birgt insbesondere für Markeninhaber neue Gefahren. Zwar steht die zur Feststellung des Vorliegens einer Markenverletzung vorausgesetzte Rechtsprechung noch aus, doch lassen artverwandte Urteile vage Rückschlüsse auf deren Voraussetzungen zu. In jedem Fall erscheint eine Markeneintragung in die vom EUIPO präferierten Klassen sinnvoll. </strong></p>
<p>Fragen zum Markenschutz im Metaverse &#8211; wir beraten Sie gerne &#8211; <a href="https://ra-juedemann.de/">Jüdemann Rechtsanwälte</a></p>
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		<title>UWG &#8211; Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen &#8211; „schadstofffrei“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2020 09:36:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“ Händler von Matratzen, Lattenrosten und anderen Produkten sollten in Zukunft genau bedenken, welche Angaben sie zu ihren Produkten machen. Insbesondere sollten sie eingehend prüfen, welche Tatsachen bestimmte Aussagen in ihrer Werbung wie etwa in Online-Shops dem Verbraucher suggerieren, ob diese tatsächlich zutreffen und auch nachgewiesen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;"><strong>Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“</strong></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Händler von Matratzen, Lattenrosten und anderen Produkten sollten in Zukunft genau bedenken, welche Angaben sie zu ihren Produkten machen. Insbesondere sollten sie eingehend prüfen, welche Tatsachen bestimmte Aussagen in ihrer Werbung wie etwa in Online-Shops dem Verbraucher suggerieren, ob diese tatsächlich zutreffen und auch nachgewiesen werden können.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Mit Schreiben vom 07. August 2020 mahnte die Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden aus Aalen unseren Mandanten im Namen ihrer Mandantin, einer Matratzenherstellerin, ab wegen unzulässiger Werbung mit dem Begriff „schadstofffrei“ in Bezug auf Lattenroste und Matratzen in seinem Online-Shop.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Die Bezeichnung der Produkte als schadstofffrei sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, da es schlichtweg keine derartigen schadstofffreien Produkte gäbe. Die verwendeten Rohstoffe seien üblicherweise ständig schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt und damit könnten diese nicht schadstofffrei sein. Allenfalls käme eine Bezeichnung der Produkte als „schadstoffgeprüft“ in Betracht, wenn die entsprechenden Prüfungsergebnisse vorgelegt würden.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Durch die Verwendung des Begriffes schadstofffrei könne der Verbraucher hinsichtlich dieser Eigenschaft in die Irre geführt und so seine Kaufentscheidung in erheblicher Weise beeinflusst werden. Außerdem könne der Eindruck erweckt werden, dass die Produkte ihrer Mandantin demgegenüber schadstoffbelastet seien. Demnach handele es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, die Unterlassungsansprüche ihrer Mandantin nach sich zögen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Die Rechtsauffassung der abmahnenden Kanzlei wird durch mehrere Urteile bestätigt. So urteilte das OLG Stuttgart in einem Verfahren, in dem die hier Abmahnende nicht beteiligt war, am 25. Oktober 2018, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%2034/18" title="2 U 34/18 (2 zugeordnete Entscheidungen)">2 U 34/18</a>:</span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;"><em>„Der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff &#8222;schadstofffrei&#8220; dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthalte, also keinen einzigen Stoff, der abstrakt geeignet ist, ihn zu schädigen. Die Werbeaussage ist daher auch dann irreführend, wenn die Ware Schadstoffe nur in einer Konzentration enthält, die gesetzliche Grenzwerte oder Vorgaben privater Institutionen, wie etwa nach dem &#8222;OEKO-TEX Standard 100&#8220;, nicht überschreitet oder von Fachkreisen als vernachlässigenswert angesehen wird.“</em></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">In einem weiteren rechtskräftigen Urteil des OLG Stuttgart vom 18.08.2016, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%2074/16" title="LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16: Wegeunfall - Feststellung einer L&auml;sion des Discus triangu...">2 U 74/16</a> gab man der hier abmahnenden Mandatin ebenfalls recht und urteilte, der Begriff schadstofffrei sei absolut zu verstehen und ließe daher keinen Interpretationsspielraum. </span></p>
<p>Bearbeitetes Titelbild basiert auf gemeinfreiem (public domain) Foto von: &#8222;Father of JGKlein&#8220; (Wikiwand)</p>
<div><a href="https://ra-juedemann.de/">Jüdemann Rechtsanwälte</a></div>
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