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	<title>E-Commerce Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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	<description>Anwalt für Medien- und Urheberrecht in Berlin</description>
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		<title>SEO Medien GmbH &#8211; abvz &#8211; legal oder Abzocke? Cold Calls als Geschäftsmodell</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 14:06:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung: Cold Calls als Geschäftsmodell &#8211; die SEO Medien GmbH Die SEO Medien GmbH fällt in der Praxis durch ein Geschäftsmodell auf, das auf telefonischer Akquise („Cold Calls“) gegenüber kleinen Unternehmen, Praxen und Apotheken basiert. Ziel dieser Anrufe ist der Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über einen Eintrag in einem privaten Branchenverzeichnis (abvz.de) zu einem hohen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1>Einleitung: Cold Calls als Geschäftsmodell &#8211; die SEO Medien GmbH</h1>
<p>Die SEO Medien GmbH fällt in der Praxis durch ein Geschäftsmodell auf, das auf telefonischer Akquise („Cold Calls“) gegenüber kleinen Unternehmen, Praxen und Apotheken basiert. Ziel dieser Anrufe ist der Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über einen Eintrag in einem privaten Branchenverzeichnis (abvz.de) zu einem hohen Preis – häufig fast 6.000 Euro für zwei Jahre. Die Art der Kontaktaufnahme und Gesprächsführung wirft dabei erhebliche rechtliche Fragen auf.</p>
<h2>Typischer Ablauf des Cold Calls</h2>
<p>Nach den bekannten Fällen meldet sich ein Mitarbeiter oder Call‑Center der SEO Medien GmbH telefonisch bei einem Unternehmen, ohne dass zuvor eine Geschäftsbeziehung bestand.</p>
<p>Im Verlauf des Gesprächs wird ein „Bestätigungstelefonat“ geführt, das aufgezeichnet wird. Dort werden dem angerufenen Mitarbeiter geschlossen formulierte Fragen gestellt („Stimmen die Firmendaten?“, „Sind Sie mit dem Eintrag einverstanden?“), auf die dieser mit „Ja“ antwortet. Preise, Laufzeit und konkreter Leistungsumfang werden oft nur im Hintergrund erwähnt oder so schnell und undeutlich vorgetragen, dass sie realistisch kaum erfasst werden können. Diese Mitschnitte dienen anschließend als vermeintlicher Beweis eines wirksamen Vertragsabschlusses.</p>
<h2>Die Rechnung folgt: hohe Beträge für geringen Nutzen</h2>
<p>Kurz nach dem Telefonat erhält der Betrieb eine Rechnung über mehrere Tausend Euro: Im typischen Fall 5.950,00 Euro für 24 Monate, unterlegt mit einer detailliert wirkenden Leistungsbeschreibung („Telefonische Annahme zur konzeptionellen Gestaltung“, „Nachbearbeitung“, „erweiterte Programmierung“, „OnSite-Optimierung“, „OnPage-Optimierung“) und einem künstlich „reduzierten“ Standardpreis. Auf dem Papier entsteht so der Eindruck eines umfangreichen Marketingpakets.</p>
<p>Tatsächlich besteht die Hauptleistung darin, die Firmendaten in dem Portal abvz.de zu erfassen und zu veröffentlichen. Ob dieses Portal von Kunden tatsächlich genutzt wird, ob es bei Suchmaschinen relevant ist und ob die angekündigten Optimierungen über das Niveau kostenloser oder deutlich günstigerer Angebote hinausgehen, bleibt vielfach unklar. Dass eine kleine Apotheke oder Praxis für einen solchen Eintrag fast 6.000 Euro zahlen soll, erscheint im Marktvergleich auffällig hoch.</p>
<h2>Eskalation: Mahnungen, Inkasso, Anwalt</h2>
<p>Stellt der Kunde die Rechnung in Frage oder verweigert die Zahlung, folgt eine Eskalationskette: SEO Medien verschickt Zahlungserinnerungen, verweist auf angeblich akzeptierte AGB und darauf, dass der Vertrag als Unternehmerschuldner nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/14.html" title="&sect; 14 BGB: Unternehmer">§ 14 BGB</a> ohne Widerrufsrecht abgeschlossen wurde. Wird weiterhin nicht gezahlt, übernimmt ein Inkassodienstleister (z. B. ETI experts GmbH) die Forderungsbeitreibung, verschickt Mahnungen mit Zins- und Kostenaufstellungen und droht mit SCHUFA-Einträgen und gerichtlichen Maßnahmen.</p>
<p>Im nächsten Schritt schaltet SEO Medien eine Anwaltskanzlei ein, die in Forderungsschreiben mit Klage, Vollstreckung, Pfändung und weiteren erheblichen Konsequenzen droht. Die ursprünglich geforderte Hauptsumme wird durch Zinsen, Inkasso- und Anwaltskosten weiter erhöht. In den Schreiben wird regelmäßig behauptet, es bestehe ein „rechtsgültiger Vertrag“ und die Mitschnitte dokumentierten einen eindeutigen, zahlungspflichtigen Vertragsschluss.</p>
<h2>Rechtliche Problemfelder: Täuschung, Vollmacht und Sittenwidrigkeit</h2>
<p>Aus rechtlicher Sicht ist diese Cold‑Call‑Masche in mehreren Punkten problematisch:</p>
<p>•             Täuschung über den Gesprächsgegenstand: Sollte der Eindruck eines Google‑Bezugs oder einer bloßen Datenkorrektur erweckt werden, der tatsächliche Abschluss eines teuren Branchenbuchvertrags aber nicht deutlich und transparent erklärt wird, liegt häufig eine arglistige Täuschung vor. Das eröffnet die Anfechtung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/123.html" title="&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung">§ 123 BGB</a>.</p>
<p>•             Unzureichende Transparenz: Preise, Laufzeit und Leistungsumfang müssen klar und verständlich mitgeteilt werden. Ein Telefonmitschnitt, in dem Kosten und Laufzeit nur beiläufig und im Schnellsprecherstil vorkommen, genügt diesen Anforderungen nicht.</p>
<p>•             Fehlende Abschlussvollmacht: Oft sprechen nicht die Inhaber, sondern Mitarbeiter, die für Werbeverträge dieser Größenordnung keine Vertretungsmacht haben. Ohne Genehmigung der Inhaber kommt dann kein wirksamer Vertrag mit dem Unternehmen zustande.</p>
<p>•             Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Wenn ein Eintrag in einem kaum bekannten Portal mit fraglichem Mehrwert fast 6.000 Euro kosten soll, kann ein wucherähnliches, sittenwidriges Geschäft nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html" title="&sect; 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgesch&auml;ft; Wucher">§ 138 BGB</a> vorliegen.</p>
<h2>Konsequenzen für betroffene Unternehmen</h2>
<p>Betroffene Apotheken und Praxen sollten Cold Calls dieser Art äußerst kritisch sehen. Wer eine Rechnung aus einem solchen Telefonat erhält, sollte:</p>
<p>•             den behaupteten Vertrag sofort schriftlich bestreiten und die Erklärung wegen Täuschung anfechten,</p>
<p>•             klarstellen, dass der Mitarbeiter keine Abschlussvollmacht hatte,</p>
<p>•             jede Zahlung verweigern, solange die Gegenseite keinen klaren, verständlichen Nachweis eines fairen Vertragsschlusses und angemessener Leistung erbringt,</p>
<p>•             und anwaltliche Beratung sowie gegebenenfalls den Schutz der eigenen Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Die Cold‑Call‑Praxis der SEO Medien GmbH zeigt exemplarisch, wie aggressives Telefonmarketing mit intransparenten Vertragskonstruktionen versuchen kann, aus einem vermeintlichen Branchenbucheintrag ein hochpreisiges Geschäft zu machen. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig widerspricht, hat gute Chancen, sich erfolgreich gegen solche Forderungen zu wehren.</p>
<p>Sollten Sie von dieser Masche betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne</p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p><a href="https://ra-juedemann.de/">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Sep 2023 11:25:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse Ein markenrechtlicher Schutz durch das MarkenG kann auf unterschiedliche Weise erlangt werden. So entsteht der Markenschutz einerseits durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register, §4 Nr.1 MarkenG, andererseits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Markenrechtlicher Schutz digitaler Produkte im Metaverse </strong></h1>
<p>Ein markenrechtlicher Schutz durch das MarkenG kann auf unterschiedliche Weise erlangt werden. So entsteht der Markenschutz einerseits durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.1 MarkenG</a>, andererseits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.2 MarkenG</a>, oder aber auch durch die notorische Bekanntheit einer Marke, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.3 MarkenG</a>.</p>
<p>Wollte ein Markeninhaber, wie in den meisten Fällen, den markenrechtlichen Schutz eines digitalen Produkts auf deren Eintragung, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/4.html" title="&sect; 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes">§4 Nr.1 MarkenG</a>, stützen, so muss die virtuelle Ware bzw. Dienstleistung in der entsprechenden Nizza Klasse eingetragen sein. Gerade aber bei der Einordnung von NFTs in dieses Klassensystem herrscht bisher noch Unklarheit über deren Zugehörigkeit. Während das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) NFTs als Ware strikt in Klasse 09 einordnet und virtuelle Dienstleistungen gem. der für die Klassifizierung von Dienstleistungen festgelegten Grundsätzen in den Klassen 35 und 41 zuschreibt, erlaubt beispielsweise das intellectual property office des Vereinigten Königreichs daneben auch die Eintragung in der Warenklasse physischer Produkte (<a href="https://www.thefashionlaw.com/no-metaverse-trademark-registration-no-problem-says-uspto-over-gucci-prada-applications/">https://www.thefashionlaw.com/no-metaverse-trademark-registration-no-problem-says-uspto-over-gucci-prada-applications/</a>).</p>
<p><strong>So dürfte ein digitaler Markenschutz in der Regel jedoch nur durch die Eintragung in die von der EUIPO festgelegten Klassen erreicht werden.</strong></p>
<p>Gerade diese Klassifizierung öffnet auch bösgläubigen Markenanmeldung Tür und Tor. So bergen die Neuheiten des Metaverse auch die Gefahr, dass etwa Dritte den wahren Markeninhabern mit ergänzenden Anmeldungen zuvorkommen. Hiergegen kann jedoch der Einwand bösgläubiger Markenanmeldung erhoben werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/8.html" title="&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse">§8 II Nr.14 MarkenG</a>, Art. 59. Ib UMV, wenn unlautere und unredliche Absichten bei der Markenanmeldung (BGH setzt Rechtsmissbrauch oder Sittenwidrigkeit voraus) vorlagen. Insofern ist auch dieser Gefahr mit anerkannten Regeln des Markenrechts beizukommen.</p>
<p><strong>Das Metaverse wirft auch rechtlich viele Fragen auf und birgt insbesondere für Markeninhaber neue Gefahren. Zwar steht die zur Feststellung des Vorliegens einer Markenverletzung vorausgesetzte Rechtsprechung noch aus, doch lassen artverwandte Urteile vage Rückschlüsse auf deren Voraussetzungen zu. In jedem Fall erscheint eine Markeneintragung in die vom EUIPO präferierten Klassen sinnvoll. </strong></p>
<p>Fragen zum Markenschutz im Metaverse &#8211; wir beraten Sie gerne &#8211; <a href="https://ra-juedemann.de/">Jüdemann Rechtsanwälte</a></p>
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		<title>UWG &#8211; Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen &#8211; „schadstofffrei“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2020 09:36:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“ Händler von Matratzen, Lattenrosten und anderen Produkten sollten in Zukunft genau bedenken, welche Angaben sie zu ihren Produkten machen. Insbesondere sollten sie eingehend prüfen, welche Tatsachen bestimmte Aussagen in ihrer Werbung wie etwa in Online-Shops dem Verbraucher suggerieren, ob diese tatsächlich zutreffen und auch nachgewiesen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;"><strong>Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“</strong></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Händler von Matratzen, Lattenrosten und anderen Produkten sollten in Zukunft genau bedenken, welche Angaben sie zu ihren Produkten machen. Insbesondere sollten sie eingehend prüfen, welche Tatsachen bestimmte Aussagen in ihrer Werbung wie etwa in Online-Shops dem Verbraucher suggerieren, ob diese tatsächlich zutreffen und auch nachgewiesen werden können.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Mit Schreiben vom 07. August 2020 mahnte die Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden aus Aalen unseren Mandanten im Namen ihrer Mandantin, einer Matratzenherstellerin, ab wegen unzulässiger Werbung mit dem Begriff „schadstofffrei“ in Bezug auf Lattenroste und Matratzen in seinem Online-Shop.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Die Bezeichnung der Produkte als schadstofffrei sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, da es schlichtweg keine derartigen schadstofffreien Produkte gäbe. Die verwendeten Rohstoffe seien üblicherweise ständig schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt und damit könnten diese nicht schadstofffrei sein. Allenfalls käme eine Bezeichnung der Produkte als „schadstoffgeprüft“ in Betracht, wenn die entsprechenden Prüfungsergebnisse vorgelegt würden.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Durch die Verwendung des Begriffes schadstofffrei könne der Verbraucher hinsichtlich dieser Eigenschaft in die Irre geführt und so seine Kaufentscheidung in erheblicher Weise beeinflusst werden. Außerdem könne der Eindruck erweckt werden, dass die Produkte ihrer Mandantin demgegenüber schadstoffbelastet seien. Demnach handele es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, die Unterlassungsansprüche ihrer Mandantin nach sich zögen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">Die Rechtsauffassung der abmahnenden Kanzlei wird durch mehrere Urteile bestätigt. So urteilte das OLG Stuttgart in einem Verfahren, in dem die hier Abmahnende nicht beteiligt war, am 25. Oktober 2018, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%2034/18" title="2 U 34/18 (2 zugeordnete Entscheidungen)">2 U 34/18</a>:</span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;"><em>„Der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff &#8222;schadstofffrei&#8220; dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthalte, also keinen einzigen Stoff, der abstrakt geeignet ist, ihn zu schädigen. Die Werbeaussage ist daher auch dann irreführend, wenn die Ware Schadstoffe nur in einer Konzentration enthält, die gesetzliche Grenzwerte oder Vorgaben privater Institutionen, wie etwa nach dem &#8222;OEKO-TEX Standard 100&#8220;, nicht überschreitet oder von Fachkreisen als vernachlässigenswert angesehen wird.“</em></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">In einem weiteren rechtskräftigen Urteil des OLG Stuttgart vom 18.08.2016, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%2074/16" title="LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16: Wegeunfall - Feststellung einer L&auml;sion des Discus triangu...">2 U 74/16</a> gab man der hier abmahnenden Mandatin ebenfalls recht und urteilte, der Begriff schadstofffrei sei absolut zu verstehen und ließe daher keinen Interpretationsspielraum. </span></p>
<p>Bearbeitetes Titelbild basiert auf gemeinfreiem (public domain) Foto von: &#8222;Father of JGKlein&#8220; (Wikiwand)</p>
<div><a href="https://ra-juedemann.de/">Jüdemann Rechtsanwälte</a></div>
<div class="pe-richsnippets"></div>
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<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/uwg-abmahnung-wegen-unzulaessiger-werbung-fuer-matratzen-schadstofffrei/">UWG &#8211; Abmahnung wegen unzulässiger Werbung für Matratzen &#8211; „schadstofffrei“</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
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