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BGH: mehr Rechte für Designer (I ZR 143/12 – Geburtstagszug)

Mit dieser Entscheidung wich der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und erleichterte den Zugang Werke für angewandter Kunst zum Urheberrechtsschutz. Nunmehr sind die Anforderungen weniger hoch. Es genüge, dass die Werke eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen. 

Warum das wichtig ist ? Unter anderem deshalb, weil nunmehr für den Designer die Möglichkeit besteht, bei einem unerwartet erfolgreichen Produkt eine Nachvergütung für seine Leistung zu verlangen.