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Wer im Internet mit gebrachten PKW handelt, muss auf den gewerbliche Charakter seiner Tätigkeit eindeutig hinweisen.

Andernfall riskiert er eine Abmahnung, wie in letzter Zeit immer wieder durch die KfZ Innung Schwaben.

Diese nimmt bundesweit vermeintliche PKW- Händler auf Unterlassung und Ersatz von Anwaltskosten in Anspruch. In einem aktuellen Fall sollen mehrere PKW als von Privat angeboten worden sein, obwohl der Betroffene geschäftlich agieren soll. Die Innung verlangt insgesamt 952 EUR Anwaltskosten. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung soll eine Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR fällig sein.

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte sorgfältige sein Verkaufsverhalten prüfen. In den meisten Fällen wird eine Unterlassungserklärung abgeben werden, dies allein um den Streitwert für eine spätere Auseinandersetzung zu senken. Dies sollte in Absprache mit einem versierten Anwalt geschehen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.