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14.11.2017

Uns liegt eine Abmahnung der arte fiori e.K., Memmingen, vor, die von der Hamburger Kanzlei FAREDS vertreten wird.

Die arte fiori e.K., ein Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, mahnt einen Wettbewerber wegen einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in dessen Online Shop. Dieser soll nicht darauf hingewiesen haben, dass der Lauf der Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem gemäß § 312 e BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV die Wiederrufsbelehrung vorliegt.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten von 887,02 EUR, berechnet nach einem Wert von 10.000,00 EUR.

Abmahnung Fares: wie sollte reagiert werden ?

Nehmen Sie jede Abmahnung ernst. Reagiert man falsch, entstehen schnell weitere Kosten, die vermieden werden könnten. Prüfen Sie zunächst, ob der Vorwurf der Gegenseite stimmt. Ändern Sie den Internetauftritt entsprechend ab. Stellen Sie fest, ob die Gegenseite mit Ihnen im Wettbewerb steht. Der Begriff des Wettbewerbsverhältnis ist weit gefasst und deckt fast jede Form des geschäftlichen Handels ab. Trotzdem sollte das Wettbewerbsverhältnis stets geprüft werden. Auch wenn man daran zweifelt, ist es meist ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte der Abmahner dann vor Gerichts ziehen, ist Gegenstand der Klage meist lediglich der Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten. Wegen der Sonderzuständigkeit der Landgerichte in Wettbewerbssachen entscheiden die gleichen Richter, die mit der Klage verbundenen Kosten sind aber weit geringer als im Fall einer einstweiligen Verfügung/Klage auf Unterlassung.

Weiterhin gilt zu bedenken, dass die Gegenseite nur sechs Monate Zeit hat, die Anwaltskosten einzuklagen. Danach ist auch der Zahlungsanspruch aus dem Wettbewerbsverstoß wegen § 11 UWG verjährt.

Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht ? Wir beraten Sie gerne.

Kai Jüdemann Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für Strafrecht