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Künstlerexklusivvertrag

Künstlerexklusivvertrag

Einer der wichtigsten Vertragstypen im Musikbusiness ist der Künstlerexklusivvertrag, mit dem ein Label (bzw. „Tonträgerhersteller“ oder ein wirtschaftlich tätiger Produzent einen Künstler über einen bestimmten Zeitraum ausschließlich an sich bindet.

Der Künstler verpflichtet sich hierbei im Wesentlichen zur Mitwirkung bei der Herstellung von Musikaufnahmen, zur Übertragung von Rechten an den Aufnahmen und der Einräumung bestimmter Rechte zur Werbung , wie Mechandiserechte, Namensrechte, Recht am eigenen Bild etc..

Der Musikproduzent verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten der Produktion, deren Herstellung und der wirtschaftlichen Verwertung. Letztes kann durch das eigenen Label oder Dritte erfolgen. In einigen Fällen umfassen die Verträge weitere Bereiche: Management, Booking und die Einräumung von Verlagsrechten. Solche umfassende 360 Grad Regelungen findet man häufig bei Casting Shows – die Folge davon ist, dass der Künstler kaum etwas der Umsätze für sich behalten wird.