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Anwalt für Markenanmeldung

Unsere Anwälte beraten und helfen Ihnen bei der Markenanmeldung, der Markeneintragung und dem Markenschutz. Wie beraten Sie zu Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Formmarken, Positionsmarken, Mustermarken, Farbmarken, Hörmarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken.

Wir melden Ihre Marke innerhalb weniger Tage an – Profitieren Sie von unserer zwanzigjährigen Erfahrung bei Markenanmeldungen. Jüdemann Rechtsanwälte nehmen Ihre Eintragung vor, Verteidigen Ihre Marke gegen Verletzungen und bieten auf Wunsch die Überwachung Ihres Marken-Portfolios an – damit Sie schnell auf Verletzungen reagieren können.

Unsere Leistungen bei einer Markenanmeldung:

    • Wir prüfen Ihre Marken vor der Markenanmeldung auf absoluten und relative Eintragungshindernisse
      und klären Sie über die einzelnen Schritte transparent und verständlich auf.
    • Wir erstellen für Sie ein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
    • Wir führen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch
    • Wir erinnern Sie an Fristen zur Schutzverlängerung der Marke
    • Wir führen für Sie die Korrespondenz mit dem Markenamt
    • Wir führen eine transparente Risikoeinschätzung durch

Was kostet eine Markenanmeldung?

Sowohl die Kosten unserer Tätigkeit, als auch die amtlichen Kosten der Markenämter, richten sich zum einen nach der Anzahl der Klassen (Waren- und Dienstleistungen), die angemeldet werden sollen, zum anderen danach, wo die Marke angemeldet werden soll. So unterscheiden sich die Gebühren der nationalen Markenämter teilweise erheblich voneinander. Ebenso unterscheiden sich die Kosten einer deutschen Marke, von denen einer Unionsmarke. Auch die Kosten der Anmeldung sogenannter IR-Marken weichen voneinander ab. Die Kosten der jeweiligen Markenanmeldung rechnen wir Ihnen aus.

Was ist die Nizza-Klassifikation für die Markenanmeldung?

Hierbei handelt es sich um eine internationale Klassifikation, die der Einteilung von Waren und Dienstleistungen für die Markenanmeldung dient. Wir suchen Ihnen anhand der von Ihnen angebotenen Waren -und Dienstleistungen die passenden Nizza-Klassen.

Hierbei sollte auch die zukünftige Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden. Da Markenanmeldungen nicht erweitert werden  können, sollte man sich bei der Markenanmeldung überlegen, ob man in den nächsten Jahren weitere Waren oder Dienstleistungen anbietet. Zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Marke anzumelden, ist meist unproblematisch, führt aber zu höheren Kosten. So beträgt die Grundgebühr bei Unionsmarken pro Anmeldung 850,00 EUR, eine zusätzliche Klasse aber nur 50,00 EUR (2. Klasse) bis 150,00 EUR (ab der 3. Klasse).

In welchen Ländern sollte ich meine Marke anmelden?

Wenn man sich für die relevanten Waren -und Dienstleistungen entschieden hat, stellt sich die Frage, für welche Länder oder Territorien man die Marke anmelden will.

Die Antwort auf diese Frage hängt zum einen natürlich mit dem Geldbeutel zusammen. Die amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung in Deutschland betragen für bis zu drei Klassen nur 290,00 EUR bei Online-Anmeldung, die Unionsmarke dagegen 1.050,00 EUR.  Zum anderen aber sollte man sich überlegen, in welchen Ländern man wirtschaftlich aktiv sein wird.

Sofern man einen Unionsweiten Schutz wünscht, sollte man nicht vergessen, dass UK leider nicht mehr Mitglied der Union ist und die Schweiz nie war.

Welche Art der Marke sollte man eintragen?

Es gibt zahlreiche Arten von Marken. Die bekanntesten Marken sind Wortmarken, Bildmarken und Wort/Bildmarken. Wenn keine absoluten Eintragungshindernisse bestehen, die Marke etwa beschreibend ist, sollte eine Wortmarke gewählt werden. Diese wird in den Schriftarten Times New Roman oder Arial registriert. Weicht man von den Standartschriften ab, erfolgte die Markenanmeldung als Wortbildmarke.

Die Wortmarke kann den umfangreichsten Schutz bieten, wogegen Wort/Bildmarken in der Form genutzt werden müssen, in der sie eingetragen sind. Auch wenn kleinere Abweichungen nicht immer schädlich sind, droht bei erheblichen Veränderungen der Verlust des Schutzes. So könnte der Gegner einer Markenabmahnung die Einrede der fehlenden Benutzung erheben.

Bestehen Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit einer Wortmarke mit beschreibenden Elementen kann aus taktischen Gründen eine Wort/Bildmarke gewählt werden, um die Eintragungsschwäche zu überwinden.

Braucht man überhaupt eine Markenanmeldung ?

Die Antwort lautet: ja. Die eingetragene Marke bietet den größten Schutz gegen Konkurrenten. Zwar sind auch geschäftliche Bezeichnungen geschützt, allerdings ist die eingetragene Marke leichter nachzuweisen. DiexsDAs ist bei der Verwendung von Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon von erheblicher Wichtigkeit. Diese reagieren bei dem Nachweis der Verletzung formeller Schutzrechte wie eingetragener Designs oder Marken sofort, der Nachweis nicht eingetragener Rechte dagegen ist meist fast unmöglich zu führen.

Da im Markenrecht die sogenannte Priorität maßgeblich ist, hat der die besseren Karten, dessen Rechte zuerst entstanden ist. Dieser Nachweis ist am Ehesten über die Eintragung zu erbringen. Andernfalls droht die Gefahr, wie in einigen Fällen unserer Kanzlei geschehen, dass Dritte Marken oder Designs für sich unrechtmäßig registrieren lassen und Produkte von Konkurrenten durch Meldungen von Rechtsverletzungen bei Amazon sperren lassen.

 

Sollten Sie Empfänger einer Markenabmahnung sein, bieten wir eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

RUFEN SIE UNS AN: 030 88 70 23 80