Der EuGH hält die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für nicht mit EU Recht vereinbar, da sie einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte beinhalte.
Anwalt Internetrecht Berlin
Der EuGH hält die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für nicht mit EU Recht vereinbar, da sie einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte beinhalte.
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