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Zum 1. Januar 2011 ergäben sich einige Änderungen bei der Klassifikation für Waren; u.a. werden Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens  künftig einheitlich in Klasse 5 eingruppiert.

Eine Spezifizierung für medizinische Zwecke ist nicht mehr notwendig.
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen findet sich hier:

 

http://www.dpma.de/docs/service/klassifikationen/nizza/ncl10uebersicht.pdf