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Eine interessante Entscheidung des AG Hamburg, die der Kollege Dr. Wachs aktuell veröffentlicht hat.

Das AG Hamburg verurteilte in einem File-Sharing Verfahren einen Anschlussinhaber auf Zahlung von 1.379,80 EUR Anwaltskosten sowie 2.250,00 Schadenersatz. In dem Fall hatte der Beklagte zugestanden ein Album herunter geladen zu haben. Weiterhin gab er zu, Azareus verwendet zu haben.