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Die MIG FILM GmbH, Düren, nach eigenen Angaben ein international operierender Filmvertrieb, lässt zurzeit die Verletzung von Schutzrechten mit Hilfe mehrerer Anwaltskanzleien abmahnen. Die Augsburger Kanzlei Negele-Zimmel-Greuter-Beller nimmt zurzeit Anschlussinhaber wegen der widerrechtlichen Verwertung des Filmwerks

„WGF – Beauty and the Beast“

in Anspruch.

Gefordert wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die Verletzung der Rechte. Den Anschlussinhabern wird die Erledigung des Rechtsstreits gegen Zahlung eines Pauschalbetrags vom 985.00 EUR angeboten.

Sofern das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird den Anschlussinhabern die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche angedroht. Außerdem soll es sich bei einem File-Sharing Fall nicht um einen „einfach gelagerten“ Fall halten so dass eine Beschränkung der Abmahnkosten nicht einträte.  Zitiert werden Entscheidungen des AG Frankfurt am Main. Dieses hat allerdings erst im Februar 2010 entschieden, dass es sich bei File-Sharing Fällen wegen der inzwischen gefestigten Rechtsprechung um einfach gelagerte Fälle handeln kann.

Abmahnungen  sollten immer  ernst genommen werden und eine Reaktion auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn der Anschlussinhaber den Rechtsverstoß nicht begangen haben sollte, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von der Gegenseite eingereicht wird. Der Streitwert für ein solches Verfahren ist generell höher als ein späteres Verfahren, bei dem es „lediglich“ um die Höhe der zu zahlenden Gebühren bzw. von Schadenersatzansprüchen geht.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sollte dann eine Auseinandersetzung über die weiteren Ansprüche erfolgen.

Wir vertreten und beraten bundesweit zahlreiche Mandanten im Bereich des File-Sharing.  Da das Urheberrecht zu den Kernbereichen der Tätigkeit der Kanzlei gehört, bieten wir kompetenten Service.0 Unser Ziel ist,  die von der Gegenseite geforderten Zahlungen erheblich zu verringern, bzw ganz zu vermeiden.