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Zurzeit versendet die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien Abmahnungen wegen der Verletzung von Schutzrechten ihrer Mandantin.

Hintergrund sind  Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der aktuellen Abmahnungen  ist u.a.  der  Titel

„Disco Pogo“ der Künstlergruppe Frauenarzt & Manny Marc

auf dem Compilation-Album „Bravo Hits vol.68).

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von  480,00 EUR.

Eine Unterlassungserklärung  sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Diese müssen modifiziert werden, um sich nicht weiteren Ansprüchen auszusetzen.

Die von Rechtsanwälten verlangten Schadenersatzforderungen sind oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher sorgfältig zu prüfen. Dies gilt auch für die Höhe der behaupteten Schadenersatzansprüche.

Eine Entscheidung des BGH steht aus. Klarheit wird am 18. März 2010 erwartet.

Im Fall der Firma Digi-Protect stellt sich zudem die Frage, ob die alleinige Übertragung von Nutzungsrechten für peer-to-peer netzwerke nicht sittenwidrig ist.  So sind Verträge bekannt,  denen sich eindeutig ergibt, dass Digi-Protect das wirtschaftliche Risiko der Auswertung trägt, insbesondere der Kosten, die durch die Rechtsverfolgung entstehen.

Wir weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherung die Gebühren für Vertretungen in Urheberrechtsfällen grds. nicht tragen. Sie sollten auf jeden Fall einem Anwalt bzw. eine Anwältin aufsuchen, der sich in dem Bereich Urheberrecht/Gewerblicher Rechtsschutz auskennt  und in dem Bereich auch tätig ist. Sofern Sie Fragen zu Abmahnungen haben oder Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind, vertreten wir Sie gerne. Wir sind im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Strafrechts bundesweit tätig.

Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, steht Ihnen ein Berechtigungsschein zu, der die Rechtsanwaltskosten übernimmt. Diesen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.