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Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt zur Zeit im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf ist u.a. das Album „Music For Men“ der Band Gossip.
Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 350,00 EUR. Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es unbeachtlich ist, ob die Rechtsverletzung durch den Abgemahnten selber oder durch eine andere Person (sog. Dritter) erfolgt ist. Hierzu wird Rechtsprechung zur Störerhaftung zitiert.

Die Unterlassungserklärung sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Die vorgegebenen Erklärungen gehen fast immer über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Eine Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren. Insbesondere wird hier das gesamte Repertoire der Sony einbezogen, was weit über die Verletzungshandlung heraus geht.

Seit der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 scheiden Schadenersatzansprüche in den meisten Fällen aus. Weiterhin lässt der Bundesgerichtshof eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR auch in File-Sharing Fällen zu. Allerdings hatte der BGH über eine Fall zu entscheiden, bei dem es um nur ein Stück ging. Es ist daher zu erwarten, dass Gerichte Rechtsverletzungen bezüglich eines Albums weiterhin anders bewerten.  Näheres wird man wissen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden  sein, vertreten wir Sie gerne. wir Ihnen gerne bundesweit für die

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