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In den letzten Monate sind vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Nümann Lang festzustellen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen. Gegenstand der Abmahnungen sind u.a. Werke folgender Künstler: Dance Nation vs Shaun Baker, Red Light Destrict, Dream Dance Alliance, Azad, Tone, Josh Jackson und Dave 202. Ebenso abgemahnt wird wegen der Compilation Bravo Black Hits. Weiterhin wird die Verletzung von Rechten an Software und Sammlungen wie Autodata und Alcatech BPM Studio geltend gemacht.

Die Kanzlei verlangt von den Anschlussinhabern die Abgabe von strafbewehrten und Unterlassungserklärungen sowie die Zahlung von Schadenersatz.

Eine Unterlassungerklärung  sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Die von Rechtsanwälten verlangten Schadenersatzforderungen sind oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Insbesondere stellt sich hier die Frage, warum der Anschlussinhaber, der Störer und nicht und oftmals nicht schuldhaft die Rechte Dritter verletzt, Schadenersatz zu tragen haben soll. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen.

Urheberrecht, Internetrecht, Berlin