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Die in Veilsdorf ansässige  Produktionsgesellschaft Purzel-Video GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch mehrere Kanzleien abmahnen, aktuell auch von der CSR Rechtsanwaltskanzlei in Ettlingen.

Unter anderem werden Anschlussinhaber wegen der widerrechtlichen Verwertung des  Erotikfilms

„Große Schamlippen Nr.6“

in Anspruch genommen.

Die Filme sollen von den Betroffenen in Rahmen von File-Sharing Netzwerken widerrechtlich zum Download angeboten worden sein.

Gefordert wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die Verletzung der Rechte. Den Anschlussinhabern wird die Erledigung des Rechtsstreits gegen Zahlung eines Pauschalbetrags vom 650,00 EUR angeboten. Im Falle mehrerer Filme vervielfachen sich die Beträge.

Sofern das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird den Anschlussinhabern die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche angedroht.

Wie sollten Sie reagieren:

Abmahnungen  sollten immer  ernst genommen werden und eine Reaktion auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn der Anschlussinhaber den Rechtsverstoß nicht begangen haben sollte, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von der Gegenseite eingereicht wird. Der Streitwert für ein solches Verfahren ist generell höher als ein späteres Verfahren, bei dem es „lediglich“ um die Höhe der zu zahlenden Gebühren bzw. von Schadenersatzansprüchen geht.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sollte dann eine Auseinandersetzung über die weiteren Ansprüche erfolgen. In dieser ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Haftung als Täter oder als Störer in Frage kommt. Als Störer haftet, wer Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 haftet der private Anschlussinhaber nicht automatisch auf Schadenersatz für die widerrechtliche Nutzung durch Dritte, hat jedoch die Kosten der Abmahnung zu tragen, wobei, soweit ersichtlich, eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. Eine Anwendung auf Filmewerke von Purzel-Video ist, insbesondere auch wegen des geringen wirtschaftlichen Schadens bei erotischen Massenproduktionen nicht auszuschließen.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir haben Erfahrung von Hunderten von Abmahnungen im  und vertreten und beraten.

Für ein erstes telefonisches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unentgeltlich zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch in unserer Kanzlei in Berlin aufsuchen.