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Die IPforceOne GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das nach eigenen Angaben

„ Inhaberin zahlreicher Urheberrechte aus dem Bereich Musik und Film“ ist und

„im eigenen Namen Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere über sog. Tauschbörsen wie z.B. Torrent, eMule oder Gnutella“ verfolgt,

lässt zur Zeit durch die Kanzlei  Winterstein Rechtsanwälte Anschlussinhaber wegen angeblicher  Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem das Filmwerk

„Death Note: L Change The World“

vom  “The Ring“-Regisseur  Hideo Nakata.

Weitere Filme sind:

„Vampire Girl vs. Frankensteingirl“

und

„Rise of the Gargoyles“

Von den Anschlussinhabern wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschal festgesetzten Betrages in Höhe von 850,00 EUR verlangt.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.