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Erneut mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen sind aktuell die beiden Hörspiele:

Die drei ??? – Tödliches Eis (Folge 142)

sowie

„Die drei ??? – und die Poker-Hölle (Folge 143)“.

Verlangt wird von den Anschlussinhabern in beiden Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dazu wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot von 856,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass das jeweilige Hörspiel über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Ob Sie für den Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären. Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

 

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann