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Abmahnung Volkswagen AG:  Die u.a. in Berlin ansässige Kanzlei Lubberger Lehment mahnt die Verletzung der Marke „VW im Kreis“ für die Volkswagen AG ab. Betroffen hiervon sind Hersteller und Anbieter von Zubehör, die das Zeichen zur Bewerbung ihrer Produkte verwenden, ohne angeblich ausreichende Rechte zu haben.

In einer hier vorliegenden Abmahnung verlangt die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten nach einem Wert von 250.000,00 EUR. Zur Berechnung des Schadenersatzes verlangt die Gegenseite Auskunft über die Menge des verkauften Zubehörs sowie Name und Anschrift der Vorlieferanten. Die Abmahnkosten sollen 2.948,90 EUR betragen.

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