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Abmahnung Trendfurs

Abmahnung Trendfurs: Uns liegt eine Abmahnung der Firma Trendfurs aus Eschborn (Inhaber Ioannis Gerikoglou) vor. Die Abmahnung von Trendfurs, die online Pelze vertreiben, erfolgt durch die Frankfurt Anwaltskanzlei BVR Bernhard Veeck. Abgemahnt wird eine Mandantin, die Pelze auf Ebay verkauft. Der Grund der Abmahnung ist das Fehlen einer ausreichenden Widerrufsbelehrung. 

Hier wird geltend gemacht, dass in der Spalte Widerrufsbelehrung nur ein Monat genannt wird und es an der Stelle an der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehle.

Die Gegenseite nennt dann die Anzahl der in den letzten 12 Monaten angebotenen Pelzwaren und fordert Auskunft über die Anzahl der verkauften Pelzwaren. Weiterhin wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Ersatz der Anwaltskosten nach einem Wert von 5.001,00 EUR.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung nicht beigefügt, so dass sich der Empfänger dringend anwaltlich beraten lassen sollte. Bei Nichtabgabe droht eine einstweilige Verfügung.

Schadenersatz

Auch wenn Unterlassungsansprüche bestehen solten, sind Schadenersatzansprüche zweifelhaft und sollten.

Lassen sich von uns vertreten. Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit vielen Jahren auch im Wettbewerbsrecht tätig.