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Abmahnung Hämmerling von Leitner-Scharfenberg – Die in Berlin und Hamburg ansässige Anwaltskanzlei  Hämmerling von Leitner- Scharfenberg mahnt auch weiterhin Wettbewerber ihrer Mandantin, der Hiddemann & Weiss GbR aus Dortmund ab. Die Hiddemann & Weiss GbR ist ein Unternehmen, dass unter der Bezeichnung “The-Giftshop” auf Amazon.de einen Shop unterhält, auf dem sie im Wesentlichen alkoholische Getränke verkauft. Die GbR hat in der Vergangenheit mehr als einmal Konkurrent abgemahnt. Nicht nur wir hatten das Vergnügen, sondern zahlreiche Meldungen aus dem Internet weisen auf eine eher umfangreiche Abmahntätigkeit hin.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, bei dem dem Inhaber eines privaten Ebay-Accounts vorgeworfen wird, gewerblicher Verkäufer zu sein. Ob Ebay-Konten gewerblich sind, hängt weniger von der Bezeichnung als “privat” ab, als von der tatsächlichen Nutzung. Hierzu hat die Rechtssprechung Kriterien festgelegt. Indizien ist der An- und Verkauf identischer Waren, große und gleichartige Artikel, Neuwaren, die Anzahl von Bewertungen, Angeboten und Verkäufen.

Einige Entscheidungen, die verdeutlichen, wie wenig es manchmal bedarf, als gewerblich eingestuft zu werden:

1. BGH, Urteil vom 30.04.2008, I ZR 73/05 (Internet-Versteigerung III) – hier reichten mehr als 25 Feedbacks beim Anbieter aus

2. BGH, Urteil vom 04.12.2008,I ZR 3/06 (Ohrclips) – Kriterien können sein:  gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für
Dritte rechnen. 

3. Kammergericht, Beschluss vom 07.10.2018, 5 W 267/08 – hier reichten 3 neue Marken-T-Shirts aus

Die Folge geschäftlichen Handelns unter dem Mäntelchen des Privaten sind erheblich – müssen doch Informationspflichten nach den Art 246a und c EGBGB vorgehalten werden, u.a. die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, die Speicherung des Vertragstextes, Informationen über Mängelhaftungsrecht. Weiterhin sind etwas Angaben zur EU Online Plattform zur Streitbeilegung zu machen, Angaben nach der Preisangabenverordnung zu machen und vieles mehr. Und natürlich ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung. Jeder ein