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Abmahnung Fast Fashion MIMO: Die Fast Fashion Brands GmbH verteidigt erneut ihre Markenrechte. Unter anderem ist die Fast Fashion Brands GmbH Inhaberin der Marken „Mo“, „Homebase“ und MIMO.

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner aus Hamburg vor, die die Fast Fashion Brands GmbH anwaltlich vertreten. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Markenrechte an der Marke „MIMO“, die von der Fast Fashion GmbH 2018 angemeldet wurde.

Fast Fashion werfen dem Empfänger der Abmahnung vor, Schuhe unter dem Zeichen „MIMO“ auf Ebay angeboten zu haben. Es handelte sich dabei um Schuhe der Marke MIMO Venezia, die seit Jahren auf dem Markt sind. Auch wenn MIMO Venezia keinen Markenschutz durch Verkehrsgeltung erworben haben könnte, könnte die Marke „MIMO“ bösgläubig angemeldet worden sein. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Marke als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt wird. Wenn Fast Fashion im Zeitpunkt der Anmeldung wusste, dass ein Wettbewerber ein Zeichen seit Jahren für seine Ware verwendet und die Anmeldung benutzt, um Händler abzumahnen, dann kann ein Schutzhindernis nach § 8 Abs.2 Nr. 10 MarkenG vorliegen. Zwar ist ein Verletzungsgericht an die Markenanmeldung gebunden, allerdings kommt hier möglicherweise ein Löschungsanspruch nach § 50 MarkenG in  Betracht.

Die Marke wurde 29.3. 2018 angemeldet und wird unter der Registernummer DE302018008436 beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt. Schutz besteht  für die Klassen 9, 18 und 25. Das Zeichen wird, soweit feststellbar, für Kinderbekleidung verwendet.

Die Gegenseite verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000,00 EUR. 

Als Empfänger einer Abmahnung sollten Sie trotzdem überlegen, zunächst eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Gerichtsverfahren führt zu erheblichen Kosten. Gegen die Zahlungsansprüche sollte man sich aber trotzdem wohl zur Wehr setzen. Voraussetzung ist aber stets eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Einschätzung des Sachverhalts und zeigen Ihnen Reaktionsmöglichkeiten auf.

Rechtsanwalt Kai Jüdemann

 

 

 

 

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