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Wir erhalten  immer wieder Anfragen von Mandanten, die Abmahnungen von U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Die Mandanten sollen über P2P Netzwerke Pornofilme herunter geladen und gleichzeitig zum Upload angeboten haben.  Rechtsinhaberin soll u.a. die Firma Uptown Entertainment in Essen sein. Unter anderem sind Filme der German Goo Girls GGG von John Thompson betroffen, die über Netzwerke wie Torrent oder Emule getauscht werden. Der Rechtsverstoß soll von der Firma Copy Right Solutions GmbH festgestellt worden sein.

Sollte bei Ihnen eine Abmahnung eingegangen sein, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.

Hierbei wären u.a. folgende Fragen zu klären:

Führen die möglicherweise rechtsmissbräuchlich bräuchlich erlangten Verbindungsdaten zu einen Verwertungsverbot ?

Haftet der Abgemahnte auf in den Fällen, in denen andere Erwachsene Zugang zu seinem Rechner haben (Störerhaftung) ?

Besteht nachweislich Identität zwischen geschütztem Film und der Datei ?

Ist Uptown Entertainment überhaupt Rechteinhaber ?

Wie berechnet sich der Schadenersatz im Falle der Lizenzanalogie ?

Wie ist die Berechnung angeblicher Anwaltkosten nach einem Streitwert von 25.000,00 EUR zu bewerten, die in Kenntnis der

Neuregelung des § 97a UrhG (Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen) erfolgt ?

Im Falle von Torrents stellt sich die Frage, ob bei nur teilweisem Vorhandensein bereits eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG vorliegt.