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Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verbreitet zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikalbum ,,Recovery” von Eminem.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 1200,00 EUR für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet.

Wie sollte man die Abmahnung reagieren ?