030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Die Firma Reemtsma mahnt auch aktuell Gewerbetreibende wegen der Verletzung ihrer Markenrechte ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der behauptet wird, die Bezeichnung „D’Doff“ für Liquids verletze Rechte an der Marke „Davidoff“.

Dies liegt, anders als bei anderen Fällen, hier jedoch nicht „auf der Hand“. Anders als von der Kanzlei Luther behauptet, sind die Bezeichnungen nicht hochgradig ähnlich. Ein Schutz für Nikotinersatzstoffe ist nicht feststellbar, so dass nur eine Produktähnlichkeit vorliegt.

Auf wenn Kennzeichen und Waren nicht identisch sind, könnte eine jedoch Verletzungshandlung durch die erhöhte Kennzeichnungskraft des Kennzeichens  „Davidoff“ vorliegen.

Wegen des hohen Streitwerts (200.000,00 EUR)  und des Umstandes, dass die Liquids aus China importiert werden, so dass man sich an den Hersteller werden kann, sollten man erwägen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sich wegen  der Frage der Berechtigung weiter gehender Ansprüche mit der Gegenseite auseinandersetzen.
Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an.