030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Aktuell mahnt Herr Rolf Bernstängel durch die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte Verwender von Kartenmaterial im Internet ab, die diese ohne ausreichende Linzenz verwenden.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie, je nach Umfang der Nutzung, Schadenersatz. In einem hier vorliegenden Fall beträgt dieser 5.383,19 EUR. Die Rechtsanwaltsgebühren betragen 805,20 EUR. Diese berechnen sich nach der Höhe des Schadensersatzes und dem Wert der Abmahnung selber. Der Gegenstandswert beträgt 6.000,00 EUR für die Unterlassung, da die Nutzung im Rahmen des Gewerbes erfolgte.

Sollten Sie abgemahnt worden sein, raten wir an, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen und auf jeden Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir haben langjährige Erfahrung im Urheberecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie an. Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos.

 

 

Anwalt Urheberrecht Berlin