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ABMAHNUNG BVB Merchandising GmbH wegen Markenverletzung auf Ebay

Abmahnung BVB: Uns liegt eine Abmahnung der

Münchener Kanzlei Dres.Lohner.Fischer.Igwecks & Collegen vor.

Diese vertritt die rechtlichen Interessen der BVB Merchandising GmbH & Co KGaA. Diese ist Inhaberin der Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ sowie weiterer Marken.

 

Gegenstand der Abmahnung

 

Gegenstand der Abmahnung ist die behauptete Verletzung der Rechte an der Marke „Borussia Dortmund“ durch das Angebot eines nicht lizensierten Artikels auf der Internetplattform „Ebay“.

Rechtsverletzung

Behauptet wird, dass die Marke als Suchbegriff für den Artikel verwendet wird und damit markenmäßig. Bezug genommen wird hierbei auf die „Cartier“ Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.09.2004 (6 U 252/04). Externer Link Hessenrecht

Weiterhin soll die Marke in Ihrer Wettbewerbsfunktion durch die beanstandete Handlung beeinträchtigt sein. Auch wird eine Verletzung des Namensrechts nach § 12 BGB behauptet.

 

Geltend gemachte Ansprüche

 

Die Gegenseite macht Ansprüche auf

-Unterlassung

-Schadenersatz

-Auskunft und

-Erstattung der Anwaltskosten

Geltend.

 

Verlangt werden hier der Ersatz der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach einem Wert von 25.000,00 EUR, somit 1.044.40 EUR.

Wir sollte der Abgemahnte reagieren?

Lassen Sie die Abmahnung sorgfältig prüfen, um richtig reagieren zu können. In den meisten Fällen wird anzuraten sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Kosten einer weiteren Auseinandersetzung zu reduzieren

Lassen Sie ihren Internetauftritt prüfen: eine Markenverletzung ist nur möglich, wenn man im geschäftlichen Verkehr handelt. Hierbei kommt es allerdings nicht darauf an, ob Sie einen Ebay-Account als „privat“ angemeldet haben, sondern auf die tatsächliche Nutzung.

Nehmen Sie die Abmahnung und die gesetzten Fristen ernst – anders als bei File-Sharing Abmahnungen, bei denen einstweilige Verfügungen die absolute Ausnahme sind, ist entsprechende Anträge bei Markenverletzungen der „Normalfall“.