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Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei  BaumgartenBrandt mit Sitz in Berlin im Auftrag des Medienunternehmens Artgore Ltd. wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (Filesharing) abgemahnt.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Filmwerk ,Days of Darkness“ in Tauschbörsen unerlaubt verwertet zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von  850,00 EUR für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet.

Wie sollte man sich verhalten ?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, da der Abgemahnte sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskiert. Dies führt zu weit höheren Kosten für den Abgemahnten.

Die geforderte Unterlassungserklärung  sollte jedoch in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Sie geht über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Die Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren. Insbesondere wird oftmals das gesamte Repertoire der Rechtsinhaber einbezogen, was weit über die Verletzungshandlung heraus geht.

Auch sollte sorgfältig geprüft werden, ob der Abgemahnte für die verlangte Forderung (Schadenersatz und Anwaltskosten) haftet.

Für die Haftung ist eine Verletzung von Prüfungspflichten Voraussetzung. Danach haben Privatpersonen die Pflicht, auf zumutbare Weise zu prüfen, ob der Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden. Was zumutbar ist, bestimme sich zunächst nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten, wobei der Anschlussinhaber nur verpflichtet sei, die im Zeitpunkt des Kaufs des Routers für den privaten Bereich marktüblichen  Sicherungen einzusetzen.

Ein Hinweis bietet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010.

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung. Es ist in vielen Fällen möglich, die Forderungen der Gegenseite erheblich zu reduzieren oder auch zu vermeiden.

(Abmahnung Filesharing Berlin)